Tragbare Uhr in Taschenuhrform, ursprünglich für die Seefahrt entwickelt. B-Uhren müssen einen amtlichen Gangschein besitzen; dazu unterliegen z. B. Glashütter B-Uhren u.a. einer ‘Großen Prüfung’ (Gang- und Temperatur- sowie Lageverhalten), die 60 Tage dauert (Chronometerzertifikat) , und einer ‘Kleinen Prüfung’ von 12 Tagen.
Beobachteruhr der Firma TRIAS (Schwarzwald) mit schweizer UNITAS Werk (ehemaliges Taschenuhrwerk), Eine Uhr mit Handaufzug, bei der das Aufziehen selbst schon ein Genuss ist.