Neulich wurde ein Bekannter von der Kanzlei Rasch verklagt. Eigentlich hatte sich der bekennende Uhrensammler ein wenig im Internet umschauen wollen, um eine neue Armbanduhr für seine stattliche Uhrensammlung zu ergattern. Er besaß bereits Taschenuhren, Chronographen, Automatikuhren und Funkuhren vieler namhafter Hersteller. Aber nun hatte er beim Auktionshaus "eBay" eine der ersten Armbanduhren gesehen, welche nach der bekannten General Mean Time bzw. Greenwich Mean Time (kurz GMT, die gemittelte Sonnenzeit am Nullmeridian) geeicht wurde. Die Uhr hatte ein 21 Steine Automatik Werk, Gangreserve, ewigen Kalender, Edelstahlgehäuse etc. Da konnte unser Sammler natürlich nicht widerstehen und bot mit. Leider ging die Uhr an einen anderen Käufer und unser Uhrenfreund war ein wenig enttäuscht.
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