Bei eBay-Auktion Unterlassungserklärung kassiert

Neulich wurde ein Bekannter von der Kanzlei Rasch verklagt. Eigentlich hatte sich der bekennende Uhrensammler ein wenig im Internet umschauen wollen, um eine neue Armbanduhr für seine stattliche Uhrensammlung zu ergattern. Er besaß bereits Taschenuhren, Chronographen, Automatikuhren und Funkuhren vieler namhafter Hersteller. Aber nun hatte er beim Auktionshaus "eBay" eine der ersten Armbanduhren gesehen, welche nach der bekannten General Mean Time bzw. Greenwich Mean Time (kurz GMT, die gemittelte Sonnenzeit am Nullmeridian) geeicht wurde. Die Uhr hatte ein 21 Steine Automatik Werk, Gangreserve, ewigen Kalender, Edelstahlgehäuse etc. Da konnte unser Sammler natürlich nicht widerstehen und bot mit. Leider ging die Uhr an einen anderen Käufer und unser Uhrenfreund war ein wenig enttäuscht.

Nun werden viele Leser sagen: warum wurde er denn dann von Rasch verklagt ? Nun, unser Uhrenfreund wollte sich nach der gescheiterten eBay-Auktion eigentlich einer Fliegeruhr zuwenden, aber stieß zufällig auf einen Link, der ihn zu einer Musiktauschbörse führte. Er wollte am Abend ein wenig entspannen und dachte sich "da lade ich mir mal ein bisschen Musik aus dem Internet herunter, mache mir einen schönen Wein auf, höre Musik und pflege meine Uhrensammlung". Dass er kurz darauf von Rasch verklagt werden würde, darauf kam er im Leben nicht. Unser Protagonist lud also ein paar Lieder über einen filesharing-client herunter, die zum Repertoire eines der weltweit größten Unternehmen der Musikindustrie gehören: der Universal Music GmbH aus Berlin. Und prompt erwischte es ihn: die Hamburger Kanzlei Rasch (Inhaber Clemens Rasch) hatte eine antipiracy Firma mit der Ermittlung illegaler Tauschbörsendownloads beauftragt und schickte unserem Tauschbörsennutzer eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Er sollte sich verpflichten, zukünftig keine Musiktauschbörsen mehr zu nutzen und Schadensersatz an die Rechtsanwälte Rasch bezahlen. Als sich der Abgemahnte weigerte, wurde er von Rasch verklagt. Und das alles, weil er eigentlich nach einer schönen Armbanduhr mit Gangreserve hatte schauen wollen.

Was es heißt, von Rasch verklagt zu werden, musste der Uhrenfreund nun erfahren. Das Amtsgericht Hamburg schickte eine Klageschrift der Kanzlei Rasch und forderte ihn auf, sich gegen die Klage zu verteidigen. Da sich der Beklagte zwar mit Uhrwerken auskannte, nicht jedoch mit den juristischen Spitzfindigkeiten der Musikindustrie, musste er eine auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aus Marburg beauftragen. Diese Kanzlei bearbeitet viele Fälle, in denen Tauschbörsennutzer von Rasch verklagt wurden.

Wurden auch Sie von Rasch verklagt ? Dann wenden Sie sich an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Wir können eine Marburger Rechtsanwaltskanzlei (erreichbar unter www.haftungsrecht.com) wärmstens empfehlen, die bereits viele tausend Fälle aus dem Bereich Tauschbörsenabmahnungen bearbeitet und nicht nur Freunden ganggenauer Automatikuhren wird weiterhelfen können.